Beschluss zu TOP 4
Das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz für die Grabungser-laubnis auf Fl.Nr. 706/1 und 696/5 Gemarkung Ruppmannsburg durch die Teilnehmergemein-schaft Ruppmannsburg 2 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.